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1304. März 4. Breslau.

IV non. Marcii.

Johann, Dechant zum heil. Kreuz, Peter, Kanonikus zum heil. Egidius, Wilhelm, Kanonikus zu St. Vincenz als Schiedsrichter gewählt durch Johann, Subprior von St. Vincenz und Prokurator des Stiftes einer- und Johann, Pfarrer von Alba ecclesia (Steinkirche, vgl. o. die Urk. v. 13. Jan. d. J.) anderseits in der Streitsache über die Zehntvierdunge von 4 Hufen im Dorfe Dobruschow (Dobrischau Kr. Münsterberg, vgl. o. zum 13. Jan.), die im Besitze des Ritters Bogusco sind, begrenzt auf einer Seite vom Wasser, auf der andern Seite durch die Aecker der Wittwe Michaels, auf der dritten durch die Aecker der Wittwe Peters von Dobra; desgleichen über die Feldzehnten von 2 Hufen in dem genannten Dorfe Dobrischau im Besitze des Ritters Stephan de Werbna und hinter dessen Hof liegend, begrenzt von den Aeckern der Wittwe des Peters von Dobra einer- und des Ritters Stephan anderseits, entscheiden nunmehr, dass die Zehnten dem Pfarrer zustehn und demselben weder durch eine Aussetzung zu deutschem Rechte noch durch die Gewohnheit que vulgariter gonitfa vocatur (vgl. o. No. 2199 u. d. Cod. dipl. univ. Crac. I, 11) geschmälert werden können.

Z.: Bruder Johann von St. Vincenz, Magister Berthold v. Ratibor, Woicus dessen Kleriker, Steffan sein Diener. Bezüglich der Besiegelung durch die 3 Schiedsrichter wird bemerkt, dass Wilhelm in Ermangelung eines eignen Siegels das seines Abtes angehängt habe.


Or. anscheinend nicht mehr erhalten, sondern nur eine Abschrift in der Matrica S. Vinc. II, 241 (249), dem Stiftskopiar aus dem XV. Jahrh. im Breslauer Staatsarchiv.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.